Generell sind Zeitarbeitnehmer Beschäftigte wie andere auch. Das Zeitarbeitsunternehmen ist der Arbeitgeber mit allen gesetzlichen Pflichten. Einziger Unterschied: Das Zeitarbeitsunternehmen setzt seine Mitarbeiter in Kundenunternehmen ein. Die Mitarbeiter des Zeitarbeitunternehmens sind als Dienstleister am Arbeitsplatz im Kundenbetrieb tätig.
Selbstverständlich sind sie als unser Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies beinhaltet also Krankenkassen-, Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung.
Die Probezeit beträgt, wie es das Gesetz vorsieht, sechs Monate.
Das hängt von Ihren Wünschen und Plänen ab. Grundsätzlich bieten wir Ihnen einen unbefristeten Arbeitsplatz. Sollte es jedoch Ihrem Wunsch entsprechen, ist es auch möglich, einen befristeten Arbeitsvertrag zu schließen.
Im Falle einer Nichtbeschäftigung besteht für Sie als unser Mitarbeiter grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung. Zur Arbeitsplatzsicherung führen wir Arbeitszeitkonten, die tariflich geregelt sind.
Wir setzen unsere Mitarbeiter nach Ihrer beruflichen Qualifikation ein. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie in unterschiedlichsten Bereichen vielfältige Erfahrung sammeln können.
Wir sind ein regional tätiges Unternehmen, d.h. die Einsatzorte befinden sich in einem maximalen Umkreis von 50 km.
Die Überlassungszeiten sind je nach Anforderung unserer Kunden unterschiedlich. Theoretisch kann ein Einsatz bei einem Unternehmen unbegrenzt sein bzw. über mehrere Jahre gehen.
Unser Anliegen ist es, sowohl unsere Kunden als auch unsere Mitarbeiter optimal zu betreuen. Aus diesem Grund müssen Sie Einsätze, die Sie über- oder unterfordern, nicht annehmen. Natürlich haben Sie ein Mitspracherecht.
Ihre Qualifikationen und ihre Berufsausbildung bestimmen Ihren Stundenlohn. Details erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch mit uns.
Werden Sie von einem Unternehmen übernommen, freuen wir uns mit Ihnen. Denn Ihr persönlicher Erfolg ist unser Erfolg und damit auch eine Empfehlung für uns.